Nieuws over verbod 12 hondenrassen Zwitserland: Vertaling?
Geplaatst: 16 mar 2006 10:56
De Dobermannvereniging heeft bericht gehad uit Zwitserland over het voorgenomen verbod op 12 hondenrassen. Volgens mij is het positief nieuws, maar dit Duits is een beetje teveel voor mij. Kan iemand dit vertalen of de kern van het verhaal uitleggen?
Grt,
Ton
Hieronder het bericht:
Hallo zusammen,
hier ein Artikel zu den neusten Entwicklungen betreffend Kampfhunde/Listenhunde in der Schweiz:
Bern. Der Nationalrat verlangt vom Bundesrat Massnahmen zum Schutz vor potenziell gefährlichen Hunden. Einer entsprechenden Motion (=Auftrag an den Bundesrat) seiner Wissenschaftskommission, die Rassenverbote nicht ausschliesst, stimmte er am Mittwoch mit 128 zu 43 Stimmen zu.
Die Nein-Stimmen kamen vorweg aus der SVP- und der FDP-Fraktion. Der Bundesrat und die SVP hatten die Motion zur Ablehnung empfohlen. Einen verbindlichen Auftrag hat der Bundesrat vom Nationalrat aber noch nicht erhalten: Der Ständerat behandelt einen identischen Vorstoss voraussichtlich am Donnerstag.
Gesetzesartikel in Kraft setzen
Die Motion verlangt, zwei im Rahmen der Genlex geänderte Artikel des Tierschutzgesetzes umgehend in Kraft zu setzen. Die darin verankerten Auflagen für Zucht und Haltung von Tieren mit besonderen Eigenschaften lassen sich nach Ansicht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) bei Hunden anwenden.
Die zwei Gesetzesartikel müssten nun so rasch als möglich in Kraft gesetzt werden. 21 Kantone wünschten, dass der Bund mehr Kompetenzen an sich nehme.
In einem zweiten Schritt könnten dann auf dem Verordnungsweg weitere Massnahmen erlassen werden. Die Motion sei ein Mittel, um Druck auf die Regierung auszuüben, ergänzte Oskar Freysinger (SVP/VS) als französischsprachiger Kommissionssprecher.
Bundesrat Joseph Deiss verfolge eine geschickte Strategie: Er habe das vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) geschnürte Massnahmenpaket gegen gefährliche Hunde im Bundesrat zurückgezogen, um die Behandlung der Motionen abzuwarten und sich so Unterstützung für die Auseinandersetzung in der Regierung zu holen.
Ungenügende rechtliche Grundlage
Der Bundesrat lehnte die Motion ab und machte geltend, dass die beiden Artikel im Tierschutzgesetz als rechtliche Grundlage für den Schutz von Menschen vor Hunden nicht genügten. Bundesrat Deiss sagte im Rat, die Verantwortung liege in erster Linie bei den Hundehaltern und danach bei den Kantonen.
Ähnlich begründete die SVP-Fraktion ihren Ablehnungsantrag: Der Bund habe im Rahmen der Verfassungsgrundlage geeignete Massnahmen für den Schutz der Menschen vor Hunden zu ergreifen. Vorrangige Bedeutung müsse dabei die Verantwortung der Hundebesitzer haben.
Ich werde euch weiterhin auf dem Laufenden halten!
Liebe Grüsse
Coni
Grt,
Ton
Hieronder het bericht:
Hallo zusammen,
hier ein Artikel zu den neusten Entwicklungen betreffend Kampfhunde/Listenhunde in der Schweiz:
Bern. Der Nationalrat verlangt vom Bundesrat Massnahmen zum Schutz vor potenziell gefährlichen Hunden. Einer entsprechenden Motion (=Auftrag an den Bundesrat) seiner Wissenschaftskommission, die Rassenverbote nicht ausschliesst, stimmte er am Mittwoch mit 128 zu 43 Stimmen zu.
Die Nein-Stimmen kamen vorweg aus der SVP- und der FDP-Fraktion. Der Bundesrat und die SVP hatten die Motion zur Ablehnung empfohlen. Einen verbindlichen Auftrag hat der Bundesrat vom Nationalrat aber noch nicht erhalten: Der Ständerat behandelt einen identischen Vorstoss voraussichtlich am Donnerstag.
Gesetzesartikel in Kraft setzen
Die Motion verlangt, zwei im Rahmen der Genlex geänderte Artikel des Tierschutzgesetzes umgehend in Kraft zu setzen. Die darin verankerten Auflagen für Zucht und Haltung von Tieren mit besonderen Eigenschaften lassen sich nach Ansicht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) bei Hunden anwenden.
Die zwei Gesetzesartikel müssten nun so rasch als möglich in Kraft gesetzt werden. 21 Kantone wünschten, dass der Bund mehr Kompetenzen an sich nehme.
In einem zweiten Schritt könnten dann auf dem Verordnungsweg weitere Massnahmen erlassen werden. Die Motion sei ein Mittel, um Druck auf die Regierung auszuüben, ergänzte Oskar Freysinger (SVP/VS) als französischsprachiger Kommissionssprecher.
Bundesrat Joseph Deiss verfolge eine geschickte Strategie: Er habe das vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) geschnürte Massnahmenpaket gegen gefährliche Hunde im Bundesrat zurückgezogen, um die Behandlung der Motionen abzuwarten und sich so Unterstützung für die Auseinandersetzung in der Regierung zu holen.
Ungenügende rechtliche Grundlage
Der Bundesrat lehnte die Motion ab und machte geltend, dass die beiden Artikel im Tierschutzgesetz als rechtliche Grundlage für den Schutz von Menschen vor Hunden nicht genügten. Bundesrat Deiss sagte im Rat, die Verantwortung liege in erster Linie bei den Hundehaltern und danach bei den Kantonen.
Ähnlich begründete die SVP-Fraktion ihren Ablehnungsantrag: Der Bund habe im Rahmen der Verfassungsgrundlage geeignete Massnahmen für den Schutz der Menschen vor Hunden zu ergreifen. Vorrangige Bedeutung müsse dabei die Verantwortung der Hundebesitzer haben.
Ich werde euch weiterhin auf dem Laufenden halten!
Liebe Grüsse
Coni